Bildungsurlaub
Die Volkshochschule bietet Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz an. Die von der Volkshochschule auszufüllende Mitteilung für Ihren Arbeitgeber muss diesem spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Melden Sie sich also bitte frühzeitig bei uns an. Sollte Ihr Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen, und müssen Sie sich daraufhin wieder abmelden, so teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Die rechtzeitige schriftliche Ablehnung des Arbeitgebers entbindet von der Zahlungspflicht.





