Das Land NRW fördert seit 2006 berufliche Weiterbildung mit Bildungsschecks




Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte (maximal 500 € pro Scheck) der anfallenden Kosten. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Seit Beginn des Verfahrens ist die Volkshochschule Essen offizielle Beratungsstelle im Bildungsscheckverfahren. Sie dürfen Bildungsschecks einsetzen, wenn Sie
  • angestellt bei einem Klein- oder Mittelständischen Unternehmen (kein öffentlicher Arbeitgeber) sind,
  • mitarbeitender Betriebsinhaber und Eigentümer eines Klein- oder Mittelständischen Unternehmen sind, und Ihre Selbständigkeit seit weniger als fünf Jahren besteht,
  • Berufsrückkehrender sind und spezielle Voraussetzungen erfüllen.
Unter diesen Bedingungen (Stand 1.1.2009) erhalten Sie einen Bildungsscheck, wenn Sie ihn im vergangenen Jahr nicht genutzt und keine berufliche Fort- oder Weiterbildung besucht haben.

Wünschen Sie weitere Informationen zum Bildungsscheckverfahren? Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.


Tom Deußen
Telefon (0201) 88-43204
tom.deussen@vhs.essen.de


Weitere Infos:
zum Seitenanfang zurück zur letzten Seite