Das Land NRW fördert seit 2006 berufliche Weiterbildung mit Bildungsschecks




Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte (maximal 500 Euro pro Scheck) der anfallenden Kosten. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Seit Beginn des Verfahrens ist die Volkshochschule Essen offizielle Beratungsstelle im Bildungsscheckverfahren. Sie dürfen Bildungsschecks einsetzen, wenn Sie
  • bei einem nicht öffentlichen Arbeitgeber angestellt sind,
  • Existenzgründer sind und Ihre Selbständigkeit seit weniger als fünf Jahren besteht.
Unter diesen Bedingungen erhalten Sie einen Bildungsscheck, wenn Sie ihn in diesem und im vergangenen Jahr nicht genutzt und keine berufliche Fort- oder Weiterbildung besucht haben. Wenn Sie Berufsrückkehrender sind oder andere (spezielle) Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Scheck sogar jedes Jahr einsetzen.

Wünschen Sie weitere Informationen zum Bildungsscheckverfahren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail! Wir beraten Sie gerne.


Tom Deußen
Telefon (0201) 88-43204
tom.deussen@vhs.essen.de


Weitere Infos:
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