Das Chancenaufenthaltsrecht – Ein Ausweg aus der Duldung?
Vortrag und Diskussion am 10. Oktober in der VHS / Eintritt frei
Ein Ausweg aus der Duldung? Am 10. Oktober ab 18 Uhr widmet sich die VHS dem Chancenaufenthaltsrecht nach § 104 c AufenthG.
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die daher als ausreisepflichtig gelten, erhalten in der Regel zunächst eine Duldung. Seit dem 1. Januar 2023 können Geduldete, die am 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, für 18 Monate das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beantragen.
Anschließend sollen die Integrationsaufenthaltstitel nach § 25 a und § 25 b AufenthG ein langfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c AufenthG kann noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden. Hat sich diese Regelung bewährt? Wie wird sie seitens der Essener Ausländerbehörde angewendet? Welche Probleme gibt es in der Praxis?
Im Anschluss an ein Impulsreferat von Markus Wild (Rechtsanwalt/Vorstand ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.) berichten Beraterinnen und Berater aus den Verbänden über ihre Erfahrungen und es besteht die Möglichkeit, über die Essener Situation zu diskutieren.
In Kooperation mit ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e. V.
Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.