Professor Eggers LehrgangProfessor Eggers Lehrgang

Der KursAnmeldung

Voraussetzungen

Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen festgelegt. Aufgenommen werden junge Erwachsene mit psychischer Erkrankung, die ihre Pflichtschulzeit (10 Jahre) durchlaufen haben. Vor der Aufnahme in diesen Kurs ist sowohl eine fachärztliche Stellungnahme (nach ICD-10) sowie ein Gutachten erforderlich, um eine Eignung feststellen zu können.

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Kostenübernahme

Was 2006 als Modellprojekt begann, hat sich als dauerhaftes Angebot etabliert. Inzwischen werden die Lehrgangskosten für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Jugend- bzw. Eingliederungshilfe übernommen.

Anspruch auf Eingliederungshilfen haben Menschen mit psychischer Erkrankung , wenn:

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Nach den Empfehlungen der Landesjugendämter (Köln und Münster 2007) und Landessozialamt (Köln 2005) gilt folgende Regelung:
  • Eingliederungshilfe/Hilfe junge Volljährige nach § 35a i.V. mit § 41 SGB VIII soll bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden.
  • Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII wird als Neufall nach dem 21. Lebensjahr gewährt.

Einen Antrag stellen Sie an das zuständige Jugendamt bzw. Sozialamt sobald die Fachärztliche Stellungnahme und das Gutachten vorliegen. Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wenden sich mit ihrem Antrag an das zuständige Jugendamt. Junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag als Neufall beim zuständigen Sozialamt.

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