Das Arbeitsverhältnis: Vom Bewerbungsgespräch über das Zwischenzeugnis zur Beendigung
Anmeldung möglich
Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses steht meist ein Vorstellungsgespräch. Wie neugierig darf die künftige Arbeitgeberin bzw. der künftige Arbeitgeber sein? Sind Fragen nach sexueller Orientierung, Vorstrafen, Schwangerschaft oder dem Impfstatus zulässig? Muss wahrheitsgemäß geantwortet werden oder darf man bei bestimmten Themen ohne Konsequenzen lügen? Während des Arbeitsverhältnisses benötigen oder wünschen Beschäftigte mitunter ein (Zwischen-)Zeugnis. Haben sie Anspruch darauf? Wann ist die Anforderung eines Zwischenzeugnisses sinnvoll? Was muss, kann, darf im Zeugnis stehen? Wie ist insbesondere die Leistung der beurteilten Person beschrieben? Und wie ist die übliche "Geheimsprache" in Zeugnissen zu deuten? Welche Vorgaben schließlich gibt es für die Beendigung bzw. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses? In welchen Fällen kann es zur Zahlung bzw. zum Erhalt einer Abfindung kommen? - Der Vortrag wendet sich an Arbeitnehmer/-innen wie an Arbeitgeber/-innen. Die Referentin ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Kursnr. | 222.1D246K |
Beginn | Di., 08.11.2022, 18:20 - 20:40 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | VHS, Raum 1.02 |
Entgelt | 11,00 € |
Kursleitung |
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Fragen zu Anmeldung, Ermäßigung, Auskünfte zu freien Kursplätzen |
Annette Volmer +49 201 88 43102 annette.volmer@vhs.essen.de |
Inhaltliche Beratung | Dr. Reimund Evers +49 201 88 43202 reimund.evers@vhs.essen.de |
VHS, Raum 1.02
Burgplatz 145127 Essen