Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vortrag am 6. Mai in der VHS

Tagtäglich treten durch Unfälle, Erkrankungen oder in Pflege- und Sterbefällen Situationen auf, in denen die Betroffenen mindestens vorübergehend nicht selbst entscheiden können, wie mit ihnen verfahren werden soll. Das ist auch für Familienangehörige und Ärzte eine schwierige Lage. Wer Vorsorge treffen möchte, findet in der VHS fachkundigen Rat. Der Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Christian Methner, der am Montag, 6. Mai von 18:30 bis 20:00 Uhr stattfindet, zeigt Chancen und Grenzen einer Patientenverfügung auf und informiert über die Reichweite und den Umfang von Vorsorgevollmachten. An praktischen Beispielen wird deutlich, welche Belange mithilfe einer solchen Erklärung geregelt werden können. Zudem gibt es Hinweise, wie man dabei die individuelle Selbstbestimmung bestmöglich gewährleisten kann. Die Teilnahme kostet sieben Euro. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Foto: shutterstock